RECHTLICHES

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    GrantMinds, KI-gestützter Forschungszulage-Assistent

    Stand: Juli 2026Version 2.0Archivierte Fassungen: Version 1.0 (Juni 2026)

    § 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien

    (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Plattform "GrantMinds" (nachfolgend "Plattform"), betrieben von Ahmet Tosun, Engadiner Straße 30, 81475 München, E-Mail: info@grantminds.de (nachfolgend "Anbieter").

    (2) Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB erfolgt nicht.

    (3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

    § 2 Leistungsbeschreibung

    (1) Der Anbieter stellt eine Software-as-a-Service-Anwendung zur Verfügung, mit der Nutzer Anträge auf Erteilung einer Bescheinigung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG) bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) vorbereiten können.

    (2) Der Leistungsumfang je beauftragtem Vorhaben umfasst:

    a) KI-gestützte Erstellung der Antragstexte (Vorhabenbeschreibung, Abgrenzung zum Stand der Technik, technische Unsicherheiten, Arbeitsbeschreibung),

    b) KI-gestützte Erstellung eines Projekt- und Arbeitsplans,

    c) Berechnung der voraussichtlichen Forschungszulage auf Basis der vom Nutzer eingegebenen Kostendaten,

    d) Export der Antragsunterlagen als PDF zur Übertragung in das BSFZ-Portal,

    e) einmalige inhaltliche Prüfung und Freigabe des fertiggestellten Antrags durch einen Fördermittelberater des Anbieters.

    (3) Die Leistung wird je Vorhaben erbracht. Für jedes weitere Vorhaben ist ein gesonderter Vertrag zu schließen.

    (4) Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang weiterzuentwickeln. Wesentliche Leistungseinschränkungen werden dem Nutzer mindestens 30 Tage im Voraus in Textform mitgeteilt.

    § 3 Abgrenzung des Leistungsumfangs

    (1) Der Anbieter erbringt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes und keine Rechtsberatung. Rechtsdienstleistungen werden ausschließlich als Nebenleistung im Rahmen der Fördermittelberatung gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 RDG erbracht.

    (2) Die Leistung des Anbieters beschränkt sich auf die erste Stufe des zweistufigen Verfahrens, also auf die Vorbereitung des Antrags auf Erteilung einer Bescheinigung bei der BSFZ. Der anschließende Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt ist nicht Gegenstand dieses Vertrages und wird vom Anbieter nicht erbracht.

    (3) Die Einreichung des Antrags bei der BSFZ erfolgt durch den Nutzer selbst über dessen eigenen BSFZ-Portal-Zugang. Der Anbieter reicht keine Anträge im Namen des Nutzers ein.

    (4) Der Nutzer bleibt für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit aller eingereichten Angaben verantwortlich.

    § 4 Registrierung und Nutzerkonto

    (1) Die Nutzung setzt eine Registrierung voraus. Der Nutzer ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese aktuell zu halten.

    (2) Der Nutzer hat seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verdacht auf Missbrauch ist der Anbieter unverzüglich unter info@grantminds.de zu informieren.

    (3) Der Anbieter ist berechtigt, Nutzerkonten bei begründetem Verstoß gegen diese AGB zu sperren.

    § 5 Vertragsschluss und Fixgebühr

    (1) Der Vertrag über ein Vorhaben kommt zustande, indem der Nutzer im Portal ein Vorhaben anlegt, diese AGB sowie die Vergütungsregelung nach § 6 ausdrücklich akzeptiert und den Zahlungsvorgang über den Zahlungsdienstleister Stripe abschließt.

    (2) Die Fixgebühr beträgt 590,00 € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und ist je beauftragtem Vorhaben sofort mit Vertragsschluss fällig.

    (3) Die Fixgebühr wird unabhängig vom Ausgang des Bescheinigungsverfahrens geschuldet. Sie deckt die Bereitstellung der Plattform, die KI-gestützte Antragserstellung sowie die Expertenprüfung nach § 2 Abs. 2 lit. e ab.

    (4) Der Nutzer erhält nach Vertragsschluss eine Auftragsbestätigung in Textform, der diese AGB in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung beigefügt sind.

    § 6 Erfolgsanteil

    (1) Zusätzlich zur Fixgebühr nach § 5 schuldet der Nutzer einen Erfolgsanteil in Höhe von 3 % der Bemessungsgrundlage nach Absatz 2, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

    (2) Bemessungsgrundlage ist die auf Grundlage der vom Nutzer im Portal eingegebenen Kostendaten berechnete Forschungszulage, beschränkt auf denjenigen Teil, der auf durch die BSFZ bescheinigte Vorhaben, Zeiträume oder Tätigkeiten entfällt.

    (3) Der Erfolgsanteil entsteht mit Erteilung einer positiven Bescheinigung durch die BSFZ und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

    (4) Erteilt die BSFZ keine Bescheinigung, entsteht kein Erfolgsanteil. Es verbleibt in diesem Fall bei der Fixgebühr nach § 5.

    (5) Bescheinigt die BSFZ das Vorhaben nur teilweise, reduziert sich die Bemessungsgrundlage entsprechend dem bescheinigten Anteil. Der Anbieter legt die Berechnung der reduzierten Bemessungsgrundlage gegenüber dem Nutzer offen.

    (6) Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass die BSFZ ausschließlich über die Förderfähigkeit dem Grunde nach entscheidet und keine Feststellung zur Höhe der Bemessungsgrundlage oder der Forschungszulage trifft. Die Festsetzung der Forschungszulage der Höhe nach erfolgt gesondert durch das zuständige Finanzamt und ist nach § 3 Abs. 2 nicht Gegenstand dieses Vertrages.

    (7) Maßgeblich für die Berechnung des Erfolgsanteils ist ausschließlich der Umfang der durch die BSFZ erteilten Bescheinigung nach Absatz 2. Eine hiervon abweichende spätere Festsetzung durch das zuständige Finanzamt lässt den Erfolgsanteil unberührt. Eine Anpassung, Nachberechnung oder Erstattung aufgrund einer abweichenden Festsetzung durch das Finanzamt findet nicht statt.

    (8) Der Nutzer erteilt dem Anbieter zur Abwicklung des Erfolgsanteils ein SEPA-Lastschriftmandat. Der Anbieter kündigt den Einzug mindestens fünf Kalendertage vor Belastung an.

    § 7 Mitwirkungspflichten des Nutzers

    (1) Der Nutzer stellt die zur Antragserstellung erforderlichen Angaben vollständig und zutreffend bereit, insbesondere zur inhaltlichen Beschreibung des Vorhabens sowie zu den angesetzten Personal- und Auftragsforschungskosten.

    (2) Der Nutzer richtet einen eigenen Zugang zum BSFZ-Portal ein und erteilt dem Anbieter dort eine Bevollmächtigung zur Einsichtnahme, damit der Anbieter den Verfahrensstand nachvollziehen kann. Der Anbieter verlangt zu keinem Zeitpunkt die Zugangsdaten des Nutzers.

    (3) Der Nutzer informiert den Anbieter unverzüglich über Bescheide, Nachforderungen und sonstige Mitteilungen der BSFZ, soweit diese dem Anbieter nicht ohnehin über die Bevollmächtigung zugänglich sind.

    (4) Der Nutzer reicht den nach § 2 Abs. 2 lit. e freigegebenen Antrag innerhalb von zwölf Monaten nach Freigabe bei der BSFZ ein. Versäumt der Nutzer diese Frist, kann der Anbieter den Vertrag über das betreffende Vorhaben durch Erklärung in Textform beenden. Die Fixgebühr nach § 5 verbleibt in diesem Fall beim Anbieter; ein Erfolgsanteil entsteht nicht.

    (5) Kommt der Nutzer seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ruhen die Leistungspflichten des Anbieters für die Dauer der Verzögerung.

    § 8 Vertragslaufzeit

    (1) Der Vertrag über ein Vorhaben ist auf die Erbringung der Leistungen nach § 2 gerichtet und endet mit deren vollständiger Erbringung, spätestens mit Abschluss des Bescheinigungsverfahrens bei der BSFZ.

    (2) Ein Abonnement oder eine wiederkehrende Zahlungspflicht wird nicht begründet.

    (3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

    (4) Nach Vertragsende bleiben die im Portal gespeicherten Antragsdaten für 24 Monate abrufbar. Der Nutzer kann die vorzeitige Löschung jederzeit verlangen.

    § 9 KI-gestützte Funktionen

    (1) Die Plattform nutzt KI-Technologie zur Unterstützung der Antragserstellung. KI-generierte Inhalte stellen keine verbindliche Rechts-, Steuer- oder Fördermittelberatung dar.

    (2) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Bewilligungswahrscheinlichkeit KI-generierter Antragstexte. Der Nutzer ist verpflichtet, alle generierten Inhalte vor Einreichung eigenverantwortlich zu prüfen.

    (3) Die Expertenprüfung nach § 2 Abs. 2 lit. e umfasst eine fachliche Durchsicht des Antrags. Sie begründet keine Zusicherung eines bestimmten Verfahrensergebnisses.

    § 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

    (1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der DSGVO und der Datenschutzerklärung, die Bestandteil dieser AGB ist.

    (2) Zur Leistungserbringung setzt der Anbieter folgende Unterauftragsverarbeiter ein:

    a) Supabase Inc. (USA) — Datenbankhosting in der EU (AWS eu-west-1, Irland). Rechtsgrundlage: Standardvertragsklauseln (Art. 46 DSGVO) zzgl. Auftragsverarbeitungsvertrag.

    b) Vercel Inc. (USA) — Hosting der Webanwendung. Rechtsgrundlage: Standardvertragsklauseln (Art. 46 DSGVO).

    c) Anthropic PBC (USA) — KI-gestützte Verarbeitung fachlicher Inhalte. Rechtsgrundlage: Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nach Absatz 3.

    d) Stripe Payments Europe Ltd. (Irland) — Zahlungsabwicklung. Rechtsgrundlage: Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

    e) Resend, Inc. (USA) — Versand transaktionaler E-Mails (Auftragsbestätigung, Vorankündigungen). Rechtsgrundlage: Standardvertragsklauseln (Art. 46 DSGVO) zzgl. Auftragsverarbeitungsvertrag.

    (3) Der Nutzer willigt ein, dass zur Erbringung der KI-gestützten Leistungen die eingegebenen fachlichen Inhalte (Vorhabenbeschreibung, Arbeitspakete, technische Ziele) an Anthropic PBC übermittelt werden. Personenbezogene Daten sowie Steuer- und Finanzdaten werden dabei nicht übermittelt. Eine Nutzung der übermittelten Inhalte zum Training von KI-Modellen findet nicht statt. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden; in diesem Fall können die KI-gestützten Funktionen nicht weiter genutzt werden.

    (4) Der Anbieter ist berechtigt, weitere Unterauftragsverarbeiter einzusetzen, sofern der Nutzer mindestens 30 Tage im Voraus in Textform informiert wird und ihm ein Widerspruchsrecht eingeräumt wird.

    § 11 Haftung

    (1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

    (2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

    (3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

    (4) Der Anbieter haftet nicht für die Nichterteilung oder Ablehnung einer Bescheinigung durch die BSFZ oder für die Höhe der durch das Finanzamt festgesetzten Forschungszulage.

    (5) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Übernahme einer Garantie oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

    § 12 Geistiges Eigentum

    (1) Alle Inhalte der Plattform (Software, Design, Datenbanken, Texte) sind urheberrechtlich geschützt. Der Nutzer erhält ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertragsverhältnisses.

    (2) Die mit Hilfe der Plattform erstellten Antragstexte stehen im Eigentum des Nutzers. Der Anbieter erhält daran kein Nutzungsrecht.

    (3) Die systematische Extraktion von Plattform-Inhalten (Scraping, Crawling) ist untersagt.

    § 13 Änderungen dieser AGB

    (1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit einer Frist von mindestens 30 Tagen zu ändern. Die Änderung wird dem Nutzer in Textform mitgeteilt.

    (2) Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen wird in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.

    (3) Für bereits geschlossene Vorhaben-Verträge gilt die bei Vertragsschluss akzeptierte Fassung fort.

    § 14 Schlussbestimmungen

    (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

    (2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, sofern der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

    (3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

    (4) Vertragssprache ist Deutsch.

    Stand: Juli 2026 · Version 2.0