Die Forschungszulage
    4,2 Mio. €

    So viel kann dein Unternehmen pro Jahr vom Staat
    für Forschung und Entwicklung zurückbekommen.

    Kein Wettbewerb.
    Ein Rechtsanspruch.

    Die Forschungszulage ist keine Förderung, um die man sich bewirbt. Erfüllt dein Vorhaben die Bedingungen, steht dir das Geld zu - wie ein Steuervorteil. Es gibt keinen Fördertopf, der leer werden kann, und keine Jury, die andere bevorzugt.

    Seit wann
    2020

    Gilt für alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland - unabhängig von Rechtsform, Größe und Branche.

    Auch ohne Gewinn
    Auszahlung statt Verrechnung

    Zahlst du keine Steuern, bekommst du den Betrag überwiesen. Verlustjahre sind kein Ausschlussgrund.

    Rückwirkend
    Bis zu 4 Jahre

    Auch für Projekte, die längst abgeschlossen sind. Du musst nichts vorher angemeldet haben.

    Wer ist förderfähig

    Nahezu jedes Unternehmen
    in Deutschland.

    Es braucht kein Labor und keine Forschungsabteilung. Entscheidend ist, was ihr tut - nicht, wie ihr heißt.

    Softwareunternehmen

    Entwicklung einer neuen technischen Lösung - etwa ein Verfahren, das ein bisher ungelöstes Problem löst.

    Maschinenbauer

    Ein neues Fertigungsverfahren, das technisch neuartig ist und bei dem noch offen ist, ob es funktioniert.

    Lebensmittelhersteller

    Ein neues Produktionsverfahren mit unbekanntem Ausgang, etwa eine Fermentierung mit neuen Parametern.

    Handwerksbetriebe

    Ein digitales Verfahren zur Prozessoptimierung, das über das bloße Anpassen vorhandener Software hinausgeht.

    Auch Einzelunternehmer und Freiberufler können profitieren. Und es zählt nicht nur eigene Arbeit - auch Forschung, die ihr extern beauftragt, wird angerechnet.

    Häufige Irrtümer

    Was die meisten
    falsch verstehen.

    „Das gilt nur für Unternehmen mit Gewinn.“

    Falsch. Die Forschungszulage wird unabhängig vom steuerlichen Ergebnis gewährt. Wer keine Steuern zahlt, bekommt den Betrag direkt erstattet.

    „Das ist nur für Tech-Startups.“

    Falsch. Das Gesetz kennt keine Einschränkung nach Branche. Maschinenbau, Lebensmittel, Handwerk - alle sind gleichberechtigt.

    „Ich brauche ein eigenes Forschungslabor.“

    Falsch. Normale Produktentwicklung kann ausreichen. Entscheidend sind die drei Bedingungen, nicht die Ausstattung. Viele Anträge kommen aus ganz normalen Büros.

    „Der Aufwand lohnt sich nur bei großen Summen.“

    Falsch. Der Antrag wird einmalig gestellt und läuft über die Steuererklärung. Der laufende Aufwand ist gering - auch kleine Beträge lohnen sich.

    Die drei Bedingungen

    Alle drei müssen
    erfüllt sein.

    Eine Behörde prüft dein Vorhaben — die Bescheinigungsstelle Forschungszulage, kurz BSFZ. Sie schaut auf genau drei Dinge.

    01
    Neuartigkeit
    Originell · nicht schon bekannt

    Das Vorhaben muss auf einen Erkenntnisgewinn abzielen, der über den aktuellen Stand der Technik hinausgeht. Entscheidend ist, dass das Ergebnis vorher nicht bekannt war.

    Kurz: Es reicht nicht, etwas Bekanntes zu verbessern.

    02
    Technisches Risiko
    Technisch · nicht wirtschaftlich

    Es muss echte Unsicherheit bestehen, ob das Ziel technisch erreichbar ist. Ob sich das Produkt später verkauft, spielt keine Rolle - nur das technische Risiko zählt.

    Kurz: Zum Start darf nicht feststehen, ob es klappt.

    03
    Planmäßigkeit
    Strukturiert · mit klaren Zielen

    Das Vorhaben muss geplant sein — mit definierten Aufgaben, Zielen, Personal und Meilensteinen. Spontane Entwicklungsarbeit ohne Struktur genügt in der Regel nicht.

    Kurz: Kein Alltagsgeschäft, sondern ein Vorhaben.

    Die ehrliche Gegenseite

    Was nicht
    gefördert wird.

    Nicht jede Entwicklungsarbeit erfüllt die Bedingungen. Diese Tätigkeiten in der Regel nicht:

    Reine Marktforschung

    Umfragen, Wettbewerbs- oder Zielgruppenanalysen ohne technische Komponente.

    Qualitätssicherung

    Prüfverfahren und Kontrollen, die keine technische Neuerung hervorbringen.

    Wartung und Fehlerbehebung

    Pflege bestehender Software ohne echte Weiterentwicklung.

    Reine Design-Anpassungen

    Änderungen an Aussehen oder Bedienung ohne technisches Risiko.

    Wie viel
    35 %

    deiner Personalkosten für Forschung bekommen kleine und mittlere Unternehmen zurück. Größere Unternehmen 25 %.

    Was genau zählt.

    Vier Arten von Kosten fließen in die Berechnung ein.

    Eigene Mitarbeiter
    35 % / 25 %
    KMU / größere Unternehmen

    Löhne der Mitarbeiter, die nachweislich an der Forschung arbeiten. Einzelunternehmer dürfen einen fiktiven Unternehmerlohn ansetzen.

    Externe Dienstleister
    24,5 % / 17,5 %
    KMU / größere Unternehmen

    Beauftragst du Forschung extern, zählen 70 % der Rechnung. Darauf kommt dein Fördersatz - daraus ergeben sich die genannten Werte.

    Maschinen und Geräte
    Anteilig
    nach tatsächlicher Nutzung

    Abschreibungen auf Geräte, die überwiegend für Forschung genutzt werden - anteilig nach dem Forschungsanteil.

    NEU AB 2026
    Nebenkosten
    + 20 %
    ohne Einzelnachweis

    Pauschal 20 % zusätzlich auf die förderfähigen Kosten - für Miete, Strom, IT und Verwaltung. Keine Belege nötig. Besonders vorteilhaft für kleinere Unternehmen.

    Nach oben ist gedeckelt: Höchstens 12 Mio. € an Kosten werden angesetzt. Bei 35 % ergibt das die 4,2 Mio. € vom Anfang.

    Drei Beispiele

    Was dabei
    herauskommt.

    Alle drei Beispiele enthalten die neue Nebenkostenpauschale von 20 %.

    Softwareunternehmen
    Kleines Unternehmen · 35 %
    Löhne Forschung120.000 €
    Nebenkosten 20 %29.600 €
    Externe Forschung40.000 €
    davon anrechenbar (70 %)28.000 €
    Zulage62.160 €
    Maschinenbau
    Über 250 Mitarbeiter · 25 %
    Löhne Forschung500.000 €
    Nebenkosten 20 %128.000 €
    Externe Forschung200.000 €
    davon anrechenbar (70 %)140.000 €
    Zulage192.000 €
    Auch bei kleinen Summen
    Kleines Unternehmen · 35 %
    Löhne Forschung30.000 €
    Nebenkosten 20 %7.400 €
    Externe Forschung10.000 €
    davon anrechenbar (70 %)7.000 €
    Zulage15.540 €
    Rückwirkend
    4 Jahre

    kannst du nachträglich geltend machen. Auch für Projekte, die längst fertig sind - du musstest nichts vorher anmelden.

    Maßgeblich ist die Frist deiner Steuererklärung für das jeweilige Jahr. In der Praxis lassen sich meist die letzten drei bis vier Jahre nachholen. Dein Steuerberater kann die genaue Frist für deinen Fall prüfen.

    Im Vergleich

    Warum sie einfacher ist
    als andere Förderungen.

    Verglichen mit Programmen wie ZIM oder EU-Förderungen fällt vieles weg, was sonst abschreckt.

    Kein Wettbewerb

    Kein Ranking, kein begrenzter Topf, kein „wer zuerst kommt“. Sind die Bedingungen erfüllt, gibt es einen Rechtsanspruch.

    Keine Hochschule nötig

    Viele andere Programme setzen eine Zusammenarbeit mit Hochschulen voraus. Hier nicht.

    Kein Warten auf den Start

    Andere Förderungen verlangen, dass du erst nach der Zusage beginnst. Hier zählt rückwirkend alles aus den letzten vier Jahren.

    Keine Berichtspflicht

    Nach der Bescheinigung gibt es keine Zwischenberichte oder Nachweise gegenüber der Behörde.

    Steuerfrei

    Die Zulage selbst wird nicht versteuert. Sie wird verrechnet oder ausgezahlt.

    Begriffe

    Die Wörter,
    die immer wieder auftauchen.

    BSFZ

    Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage. Sie prüft, ob dein Vorhaben fachlich als Forschung gilt, und stellt darüber eine Bescheinigung aus. Getragen vom VDI Technologiezentrum, DLR Projektträger und der AiF Projekt GmbH.

    FZulG

    Das Forschungszulagengesetz. Es regelt seit 2020, wie Forschung und Entwicklung steuerlich gefördert wird.

    Bemessungsgrundlage

    Die Summe aller Kosten, die angerechnet werden. Darauf wird dein Fördersatz angewendet. Gedeckelt auf 12 Mio. € pro Jahr.

    KMU

    Kleine und mittlere Unternehmen: weniger als 250 Mitarbeiter und entweder höchstens 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme. Sie bekommen 35 % statt 25 %.

    Auftragsforschung

    Forschung, die du extern beauftragst statt selbst durchzuführen. Angerechnet werden 70 % der Rechnung, darauf kommt dein Fördersatz.