So viel kann dein Unternehmen pro Jahr vom Staat
für Forschung und Entwicklung zurückbekommen.
Kein Wettbewerb.
Ein Rechtsanspruch.
Die Forschungszulage ist keine Förderung, um die man sich bewirbt. Erfüllt dein Vorhaben die Bedingungen, steht dir das Geld zu - wie ein Steuervorteil. Es gibt keinen Fördertopf, der leer werden kann, und keine Jury, die andere bevorzugt.
Gilt für alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland - unabhängig von Rechtsform, Größe und Branche.
Zahlst du keine Steuern, bekommst du den Betrag überwiesen. Verlustjahre sind kein Ausschlussgrund.
Auch für Projekte, die längst abgeschlossen sind. Du musst nichts vorher angemeldet haben.
Nahezu jedes Unternehmen
in Deutschland.
Es braucht kein Labor und keine Forschungsabteilung. Entscheidend ist, was ihr tut - nicht, wie ihr heißt.
Entwicklung einer neuen technischen Lösung - etwa ein Verfahren, das ein bisher ungelöstes Problem löst.
Ein neues Fertigungsverfahren, das technisch neuartig ist und bei dem noch offen ist, ob es funktioniert.
Ein neues Produktionsverfahren mit unbekanntem Ausgang, etwa eine Fermentierung mit neuen Parametern.
Ein digitales Verfahren zur Prozessoptimierung, das über das bloße Anpassen vorhandener Software hinausgeht.
Auch Einzelunternehmer und Freiberufler können profitieren. Und es zählt nicht nur eigene Arbeit - auch Forschung, die ihr extern beauftragt, wird angerechnet.
Was die meisten
falsch verstehen.
Falsch. Die Forschungszulage wird unabhängig vom steuerlichen Ergebnis gewährt. Wer keine Steuern zahlt, bekommt den Betrag direkt erstattet.
Falsch. Das Gesetz kennt keine Einschränkung nach Branche. Maschinenbau, Lebensmittel, Handwerk - alle sind gleichberechtigt.
Falsch. Normale Produktentwicklung kann ausreichen. Entscheidend sind die drei Bedingungen, nicht die Ausstattung. Viele Anträge kommen aus ganz normalen Büros.
Falsch. Der Antrag wird einmalig gestellt und läuft über die Steuererklärung. Der laufende Aufwand ist gering - auch kleine Beträge lohnen sich.
Alle drei müssen
erfüllt sein.
Eine Behörde prüft dein Vorhaben — die Bescheinigungsstelle Forschungszulage, kurz BSFZ. Sie schaut auf genau drei Dinge.
Das Vorhaben muss auf einen Erkenntnisgewinn abzielen, der über den aktuellen Stand der Technik hinausgeht. Entscheidend ist, dass das Ergebnis vorher nicht bekannt war.
Kurz: Es reicht nicht, etwas Bekanntes zu verbessern.
Es muss echte Unsicherheit bestehen, ob das Ziel technisch erreichbar ist. Ob sich das Produkt später verkauft, spielt keine Rolle - nur das technische Risiko zählt.
Kurz: Zum Start darf nicht feststehen, ob es klappt.
Das Vorhaben muss geplant sein — mit definierten Aufgaben, Zielen, Personal und Meilensteinen. Spontane Entwicklungsarbeit ohne Struktur genügt in der Regel nicht.
Kurz: Kein Alltagsgeschäft, sondern ein Vorhaben.
Was nicht
gefördert wird.
Nicht jede Entwicklungsarbeit erfüllt die Bedingungen. Diese Tätigkeiten in der Regel nicht:
Umfragen, Wettbewerbs- oder Zielgruppenanalysen ohne technische Komponente.
Prüfverfahren und Kontrollen, die keine technische Neuerung hervorbringen.
Pflege bestehender Software ohne echte Weiterentwicklung.
Änderungen an Aussehen oder Bedienung ohne technisches Risiko.
deiner Personalkosten für Forschung bekommen kleine und mittlere Unternehmen zurück. Größere Unternehmen 25 %.
Was genau zählt.
Vier Arten von Kosten fließen in die Berechnung ein.
Löhne der Mitarbeiter, die nachweislich an der Forschung arbeiten. Einzelunternehmer dürfen einen fiktiven Unternehmerlohn ansetzen.
Beauftragst du Forschung extern, zählen 70 % der Rechnung. Darauf kommt dein Fördersatz - daraus ergeben sich die genannten Werte.
Abschreibungen auf Geräte, die überwiegend für Forschung genutzt werden - anteilig nach dem Forschungsanteil.
Pauschal 20 % zusätzlich auf die förderfähigen Kosten - für Miete, Strom, IT und Verwaltung. Keine Belege nötig. Besonders vorteilhaft für kleinere Unternehmen.
Nach oben ist gedeckelt: Höchstens 12 Mio. € an Kosten werden angesetzt. Bei 35 % ergibt das die 4,2 Mio. € vom Anfang.
Was dabei
herauskommt.
Alle drei Beispiele enthalten die neue Nebenkostenpauschale von 20 %.
kannst du nachträglich geltend machen. Auch für Projekte, die längst fertig sind - du musstest nichts vorher anmelden.
Maßgeblich ist die Frist deiner Steuererklärung für das jeweilige Jahr. In der Praxis lassen sich meist die letzten drei bis vier Jahre nachholen. Dein Steuerberater kann die genaue Frist für deinen Fall prüfen.
Warum sie einfacher ist
als andere Förderungen.
Verglichen mit Programmen wie ZIM oder EU-Förderungen fällt vieles weg, was sonst abschreckt.
Kein Ranking, kein begrenzter Topf, kein „wer zuerst kommt“. Sind die Bedingungen erfüllt, gibt es einen Rechtsanspruch.
Viele andere Programme setzen eine Zusammenarbeit mit Hochschulen voraus. Hier nicht.
Andere Förderungen verlangen, dass du erst nach der Zusage beginnst. Hier zählt rückwirkend alles aus den letzten vier Jahren.
Nach der Bescheinigung gibt es keine Zwischenberichte oder Nachweise gegenüber der Behörde.
Die Zulage selbst wird nicht versteuert. Sie wird verrechnet oder ausgezahlt.
Die Wörter,
die immer wieder auftauchen.
Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage. Sie prüft, ob dein Vorhaben fachlich als Forschung gilt, und stellt darüber eine Bescheinigung aus. Getragen vom VDI Technologiezentrum, DLR Projektträger und der AiF Projekt GmbH.
Das Forschungszulagengesetz. Es regelt seit 2020, wie Forschung und Entwicklung steuerlich gefördert wird.
Die Summe aller Kosten, die angerechnet werden. Darauf wird dein Fördersatz angewendet. Gedeckelt auf 12 Mio. € pro Jahr.
Kleine und mittlere Unternehmen: weniger als 250 Mitarbeiter und entweder höchstens 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme. Sie bekommen 35 % statt 25 %.
Forschung, die du extern beauftragst statt selbst durchzuführen. Angerechnet werden 70 % der Rechnung, darauf kommt dein Fördersatz.