Forschungszulage für Auftragsforschung
Nicht jedes Unternehmen entwickelt alles selbst. Wer einen Teil seiner Forschung an andere vergibt, kann auch dafür Forschungszulage bekommen — allerdings nicht für den vollen Rechnungsbetrag.
Wie viel vom Auftrag zählt
Von dem, was du für den Forschungsauftrag bezahlst, zählen 70 Prozent als förderfähige Kosten. Hat dein Projekt vor dem 28. März 2024 begonnen, sind es 60 Prozent.
Auf diesen Anteil kommt der normale Fördersatz: 25 Prozent, für kleine und mittlere Unternehmen 35 Prozent.
Fundstelle: § 3 Abs. 4 Forschungszulagengesetz · § 4 Abs. 1 Forschungszulagengesetz
Ein Beispiel
Ein kleines Unternehmen vergibt 2025 einen Forschungsauftrag über 100.000 €. Sein Projekt hat im Januar 2025 begonnen.
Hätte das Projekt schon im Januar 2024 begonnen — vor dem 28. März 2024 —, zählten nur 60 Prozent: 60.000 € förderfähig, 21.000 € Forschungszulage.
Fundstelle: §§ 3 und 4 Forschungszulagengesetz
Wer die Forschungszulage beantragt
Beantragt wird sie von dem, der den Auftrag vergibt und bezahlt. Das beauftragte Unternehmen kann für dieselbe Arbeit nicht noch einmal Forschungszulage bekommen — sonst würden dieselben Kosten doppelt gefördert.
Für Entwicklungsdienstleister heißt das: Arbeit, die sie für Kunden erledigen und abrechnen, ist die Förderung des Kunden. Eigene Entwicklung, die sie selbst bezahlen, bleibt ihre.
Fundstelle: § 3 Abs. 4 Forschungszulagengesetz
Auch die 20 Prozent gelten
Hat dein Projekt nach dem 31. Dezember 2025 begonnen, kommen pauschal 20 Prozent auf die förderfähigen Kosten dazu — ausdrücklich einschließlich des angerechneten Teils der Auftragsforschung.
Fundstelle: § 3 Abs. 3b Forschungszulagengesetz
Kommt dein Projekt in Frage?
Beschreib es in zwei, drei Sätzen — die Prüfung ist kostenlos und braucht keine Anmeldung.
Förderfähigkeit prüfenStand: November 2026. Diese Seite erklärt die Regeln allgemein und ersetzt keine Steuerberatung.