Ratgeber

    Wie hoch ist die Forschungszulage?

    Die Forschungszulage ist ein fester Anteil deiner Kosten für Entwicklung. Wie hoch sie ausfällt, hängt an drei Dingen: welche Kosten du hast, wie groß dein Unternehmen ist und wann dein Projekt begonnen hat.

    Der Fördersatz

    Gefördert werden 25 Prozent der förderfähigen Kosten. Kleine und mittlere Unternehmen bekommen zehn Prozentpunkte mehr, also 35 Prozent — für Kosten, die nach dem 27. März 2024 entstanden sind.

    Fundstelle: § 4 Abs. 1 Forschungszulagengesetz

    Welche Kosten zählen

    Vor allem die Löhne der Mitarbeitenden, die an der Entwicklung arbeiten — anteilig nach der Zeit, die sie dafür aufwenden.

    Wer als Einzelunternehmer selbst entwickelt, kann seine eigene Arbeit ansetzen: 100 Euro je nachgewiesener Stunde, höchstens 40 Stunden pro Woche.

    Dazu kommen unter bestimmten Bedingungen Abschreibungen auf Anlagen, die für die Entwicklung angeschafft wurden, und Forschungsaufträge an andere: Von deren Rechnungsbetrag zählen 70 Prozent, bei einem Projektbeginn vor dem 28. März 2024 nur 60 Prozent.

    Fundstelle: § 3 Abs. 1, 3, 3a und 4 Forschungszulagengesetz

    20 Prozent zusätzlich für neue Projekte

    Für Projekte, die nach dem 31. Dezember 2025 begonnen haben, kommen pauschal 20 Prozent auf die Summe dieser Kosten dazu — als Ausgleich für Gemeinkosten, ohne Nachweis.

    Entscheidend ist der Projektbeginn, nicht das Jahr der Kosten: Ein Projekt, das 2024 begonnen hat, bekommt die 20 Prozent auch für Kosten aus 2026 nicht.

    Fundstelle: § 3 Abs. 3b Forschungszulagengesetz

    Ein Beispiel

    Ein kleines Unternehmen beginnt im Januar 2026 ein Entwicklungsprojekt. Im ersten Jahr zahlt es den beteiligten Mitarbeitenden anteilig 500.000 € Lohn und vergibt einen Forschungsauftrag über 100.000 €.

    Löhne für die Entwicklung500.000 €
    Forschungsauftrag, davon 70 %70.000 €
    Pauschale 20 % (Beginn nach 2025)114.000 €
    Förderfähige Kosten684.000 €
    Forschungszulage (35 %)239.400 €

    Hätte dasselbe Projekt im Juni 2024 begonnen, fiele die Pauschale weg — auch für spätere Jahre. Für dieselben Kosten im Jahr 2025 wären es dann 570.000 € förderfähige Kosten und 199.500 € Forschungszulage.

    Fundstelle: §§ 3 und 4 Forschungszulagengesetz

    Die Obergrenze

    Die förderfähigen Kosten sind pro Jahr gedeckelt: auf 10 Millionen Euro für 2024 und 2025, auf 12 Millionen Euro ab 2026. Mit 35 Prozent ergibt das ab 2026 höchstens 4,2 Millionen Euro Forschungszulage pro Jahr.

    Fundstelle: § 3 Abs. 5 Forschungszulagengesetz · § 4 Abs. 1 Forschungszulagengesetz

    Auch bei Verlust

    Die Forschungszulage wird mit deiner Steuer verrechnet. Bleibt etwas übrig, wird es ausgezahlt — auch wenn dein Unternehmen Verlust macht.

    Fundstelle: § 10 Forschungszulagengesetz

    Kommt dein Projekt in Frage?

    Beschreib es in zwei, drei Sätzen — die Prüfung ist kostenlos und braucht keine Anmeldung.

    Förderfähigkeit prüfen

    Stand: November 2026. Diese Seite erklärt die Regeln allgemein und ersetzt keine Steuerberatung.