Forschungszulage rückwirkend beantragen
Die meisten Förderungen verlangen, dass du erst fragst und dann anfängst. Bei der Forschungszulage ist es umgekehrt: Du kannst sie auch für ein Projekt beantragen, das schon läuft oder längst abgeschlossen ist.
Ab wann es geht
Beantragen kannst du für jedes Projekt, das nach dem 1. Januar 2020 begonnen hat. Ob es heute noch läuft oder schon abgeschlossen ist, spielt keine Rolle.
Die Zahl der Anträge ist nicht begrenzt — wer mehrere Entwicklungsprojekte hatte, kann jedes einzeln einreichen.
Fundstelle: FAQ der Bescheinigungsstelle Forschungszulage
Wo die Grenze liegt
Die Grenze setzt nicht die Bescheinigungsstelle, sondern das Steuerrecht. Der Anspruch auf Forschungszulage entsteht mit Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem die Kosten angefallen sind. Ab dann läuft eine Frist von vier Jahren. Für ältere Jahre gibt es nichts mehr — auch dann nicht, wenn das Projekt unbestritten Forschung war.
Entspricht dein Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr, heißt das: Für Kosten aus 2022 kannst du die Forschungszulage noch bis zum 31. Dezember 2026 beantragen. Mit jedem Jahreswechsel fällt das älteste Jahr weg.
Weicht dein Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr ab, verschieben sich die Daten. Das klärst du am besten mit deiner Steuerberatung.
Fundstelle: § 4 Abs. 2 Forschungszulagengesetz · §§ 169 und 170 Abgabenordnung (Festsetzungsfrist) · FAQ der Bescheinigungsstelle Forschungszulage
Worauf es beim Beginn ankommt
Reicht dein Projekt weiter zurück als die noch offenen Jahre, bringt der frühe Teil nichts mehr ein. Sinnvoll ist deshalb ein Projektzeitraum, der bei den noch offenen Jahren beginnt.
Der Beginn muss aber stimmen, denn an ihm hängt Geld: Projekte, die nach dem 31. Dezember 2025 begonnen haben, bekommen 20 Prozent zusätzlich auf die förderfähigen Kosten. Und vergebene Forschungsaufträge zählen zu 70 Prozent — bei einem Beginn vor dem 28. März 2024 nur zu 60 Prozent.
Fundstelle: § 3 Abs. 3b Forschungszulagengesetz · § 3 Abs. 4 Forschungszulagengesetz
Wie der Antrag abläuft
Zuerst bestätigt die Bescheinigungsstelle, dass dein Projekt Forschung und Entwicklung ist. Mit einer Antwort ist spätestens nach drei Monaten zu rechnen. Danach gibt es keine Berichtspflichten.
Mit dieser Bescheinigung setzt das Finanzamt den Betrag fest und rechnet ihn auf deine Steuer an. Diesen zweiten Antrag stellst du mit deiner Steuerberatung. GrantMinds bereitet den ersten Schritt vor: den Antrag für die Bescheinigungsstelle.
Fundstelle: FAQ der Bescheinigungsstelle Forschungszulage · § 5 Forschungszulagengesetz
Kommt dein Projekt in Frage?
Beschreib es in zwei, drei Sätzen — die Prüfung ist kostenlos und braucht keine Anmeldung.
Förderfähigkeit prüfenStand: November 2026. Diese Seite erklärt die Regeln allgemein und ersetzt keine Steuerberatung.