Ratgeber

    Für wen gilt die Forschungszulage?

    Die Forschungszulage ist keine Förderung für eine bestimmte Branche oder Größe. Entscheidend ist, dass dein Unternehmen in Deutschland Steuern auf seine Gewinne zahlt — und ein Projekt hat, das die Kriterien erfüllt.

    Wer Anspruch hat

    Anspruchsberechtigt sind alle, die in Deutschland einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtig sind und Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft erzielen. Rechtsform, Größe und Branche spielen keine Rolle.

    Ausgenommen ist, wer von der Steuer befreit ist.

    Fundstelle: § 1 Abs. 1 Forschungszulagengesetz

    Startups und Unternehmen mit Verlust

    Gewinn ist keine Voraussetzung. Die Forschungszulage wird mit der Steuer verrechnet; bleibt ein Überschuss, wird er ausgezahlt. Ein junges Unternehmen, das noch Verlust macht, bekommt sie also als Geld aufs Konto.

    Fundstelle: § 10 Forschungszulagengesetz

    GmbH und andere Kapitalgesellschaften

    Gefördert werden die Löhne der Mitarbeitenden, soweit sie an der Entwicklung arbeiten und die Löhne dem Lohnsteuerabzug unterliegen. Das gilt auch für eine angestellte Geschäftsführung, deren Gehalt lohnsteuerpflichtig ist.

    Fundstelle: § 3 Abs. 1 Forschungszulagengesetz

    Einzelunternehmer

    Wer als Einzelunternehmer selbst entwickelt, zahlt sich kein Gehalt. Deshalb darf er seine eigene Arbeit pauschal ansetzen: 100 Euro je nachgewiesener Stunde, höchstens 40 Stunden pro Woche.

    Fundstelle: § 3 Abs. 3 Forschungszulagengesetz

    Personengesellschaften

    Bei einer Personengesellschaft — etwa GbR, OHG, KG oder GmbH & Co. KG — ist die Gesellschaft selbst anspruchsberechtigt, nicht der einzelne Gesellschafter.

    Arbeiten Gesellschafter selbst an der Entwicklung, zählt eine vertraglich vereinbarte Tätigkeitsvergütung, höchstens 100 Euro je Stunde und 40 Stunden pro Woche. Die Vereinbarung muss wirksam, ernsthaft gewollt und tatsächlich durchgeführt sein.

    Fundstelle: § 1 Abs. 2 Forschungszulagengesetz · § 3 Abs. 3 Forschungszulagengesetz

    Klein und mittel: 35 statt 25 Prozent

    Kleine und mittlere Unternehmen bekommen zehn Prozentpunkte mehr. Was als klein oder mittel gilt, richtet sich nach der Definition der EU: weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 43 Millionen Euro Bilanzsumme.

    Wichtig: Gehört dein Unternehmen zu einer Gruppe oder ist an einem anderen beteiligt, werden deren Zahlen je nach Verflechtung mitgezählt. Eine Tochter eines Konzerns ist deshalb meist kein kleines Unternehmen, auch wenn sie selbst wenige Mitarbeitende hat.

    Fundstelle: § 4 Abs. 1 Forschungszulagengesetz · Anhang I der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (EU) Nr. 651/2014

    Kommt dein Projekt in Frage?

    Beschreib es in zwei, drei Sätzen — die Prüfung ist kostenlos und braucht keine Anmeldung.

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    Stand: November 2026. Diese Seite erklärt die Regeln allgemein und ersetzt keine Steuerberatung.