Für wen gilt die Forschungszulage?
Die Forschungszulage ist keine Förderung für eine bestimmte Branche oder Größe. Entscheidend ist, dass dein Unternehmen in Deutschland Steuern auf seine Gewinne zahlt — und ein Projekt hat, das die Kriterien erfüllt.
Wer Anspruch hat
Anspruchsberechtigt sind alle, die in Deutschland einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtig sind und Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft erzielen. Rechtsform, Größe und Branche spielen keine Rolle.
Ausgenommen ist, wer von der Steuer befreit ist.
Fundstelle: § 1 Abs. 1 Forschungszulagengesetz
Startups und Unternehmen mit Verlust
Gewinn ist keine Voraussetzung. Die Forschungszulage wird mit der Steuer verrechnet; bleibt ein Überschuss, wird er ausgezahlt. Ein junges Unternehmen, das noch Verlust macht, bekommt sie also als Geld aufs Konto.
Fundstelle: § 10 Forschungszulagengesetz
GmbH und andere Kapitalgesellschaften
Gefördert werden die Löhne der Mitarbeitenden, soweit sie an der Entwicklung arbeiten und die Löhne dem Lohnsteuerabzug unterliegen. Das gilt auch für eine angestellte Geschäftsführung, deren Gehalt lohnsteuerpflichtig ist.
Fundstelle: § 3 Abs. 1 Forschungszulagengesetz
Einzelunternehmer
Wer als Einzelunternehmer selbst entwickelt, zahlt sich kein Gehalt. Deshalb darf er seine eigene Arbeit pauschal ansetzen: 100 Euro je nachgewiesener Stunde, höchstens 40 Stunden pro Woche.
Fundstelle: § 3 Abs. 3 Forschungszulagengesetz
Personengesellschaften
Bei einer Personengesellschaft — etwa GbR, OHG, KG oder GmbH & Co. KG — ist die Gesellschaft selbst anspruchsberechtigt, nicht der einzelne Gesellschafter.
Arbeiten Gesellschafter selbst an der Entwicklung, zählt eine vertraglich vereinbarte Tätigkeitsvergütung, höchstens 100 Euro je Stunde und 40 Stunden pro Woche. Die Vereinbarung muss wirksam, ernsthaft gewollt und tatsächlich durchgeführt sein.
Fundstelle: § 1 Abs. 2 Forschungszulagengesetz · § 3 Abs. 3 Forschungszulagengesetz
Klein und mittel: 35 statt 25 Prozent
Kleine und mittlere Unternehmen bekommen zehn Prozentpunkte mehr. Was als klein oder mittel gilt, richtet sich nach der Definition der EU: weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 43 Millionen Euro Bilanzsumme.
Wichtig: Gehört dein Unternehmen zu einer Gruppe oder ist an einem anderen beteiligt, werden deren Zahlen je nach Verflechtung mitgezählt. Eine Tochter eines Konzerns ist deshalb meist kein kleines Unternehmen, auch wenn sie selbst wenige Mitarbeitende hat.
Fundstelle: § 4 Abs. 1 Forschungszulagengesetz · Anhang I der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (EU) Nr. 651/2014
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Förderfähigkeit prüfenStand: November 2026. Diese Seite erklärt die Regeln allgemein und ersetzt keine Steuerberatung.