Forschungszulage beantragen: der Antrag Schritt für Schritt
Die Forschungszulage wird in zwei Schritten beantragt, bei zwei verschiedenen Stellen. Zuerst bestätigt die Bescheinigungsstelle, dass dein Projekt Forschung und Entwicklung ist. Erst danach setzt das Finanzamt den Betrag fest.
Vorab: der Zugang zum Portal
Den Antrag bei der Bescheinigungsstelle stellst du in ihrem Online-Portal. Angemeldet wird dort mit dem ELSTER-Organisationszertifikat deines Unternehmens.
Hast du noch keines, beantrage es früh: Der Aktivierungscode kommt per Post.
Fundstelle: ELSTER, Registrierung für Organisationen · Portal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage
Schritt 1: Antrag bei der Bescheinigungsstelle
Für jedes Projekt beschreibst du, warum es Forschung und Entwicklung ist: was daran neu ist, warum der Ausgang ungewiss war und wie es geplant ist. Kosten spielen in diesem Schritt noch keine Rolle.
Den letzten Klick macht dein Unternehmen selbst. Hat jemand gegen Bezahlung beim Antrag geholfen, wird das im Antrag angegeben.
Die erste Bescheinigung für ein Wirtschaftsjahr ist grundsätzlich gebührenfrei.
Fundstelle: § 2 Forschungszulagengesetz · Bescheinigungsstelle Forschungszulage: „Antragstellung mit oder ohne Unterstützung?“ · § 6 Abs. 5 Forschungszulagengesetz
Schritt 2: Die Prüfung
Mit einer Antwort ist spätestens drei Monate nach der Eingangsbestätigung zu rechnen. Danach gibt es keine Berichtspflichten.
Die Bescheinigung stellt für jedes Projekt einzeln fest, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und begründet das. Sie ist die Grundlage für alles Weitere.
Fundstelle: FAQ der Bescheinigungsstelle Forschungszulage · § 6 Abs. 1 und 2 Forschungszulagengesetz
Schritt 3: Antrag beim Finanzamt
Mit der Bescheinigung wird die Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt beantragt — nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem die Kosten angefallen sind, elektronisch über ELSTER. Dabei werden die Kosten je Projekt so genau angegeben, dass sie sich überprüfen lassen.
Das Finanzamt setzt den Betrag fest und rechnet ihn auf die Steuer an; ein Überschuss wird ausgezahlt. Dieser Schritt ist Sache deiner Steuerberatung.
Fundstelle: § 5 Forschungszulagengesetz · § 10 Forschungszulagengesetz
Was du vorbereiten solltest
Für die Bescheinigung: eine klare Beschreibung des Projekts mit Beginn, Ziel und den einzelnen Arbeitsschritten — und woran ihr messt, ob ein Schritt gelungen ist. Ohne messbare Vorgaben lässt sich ein Projekt nicht bewerten.
Für das Finanzamt später: die Arbeitszeit der Beteiligten am Projekt und die übrigen Kosten, nachvollziehbar dokumentiert. Wer als Einzelunternehmer eigene Stunden ansetzt, muss sie nachweisen.
Fundstelle: § 2 Abs. 3 Forschungszulagengesetz · Prüfleitfaden der Bescheinigungsstelle (Stand 10/2025), Abschnitt 1.1.3 · § 5 Abs. 2 Forschungszulagengesetz · § 3 Abs. 3 Forschungszulagengesetz
Kommt dein Projekt in Frage?
Beschreib es in zwei, drei Sätzen — die Prüfung ist kostenlos und braucht keine Anmeldung.
Förderfähigkeit prüfenStand: November 2026. Diese Seite erklärt die Regeln allgemein und ersetzt keine Steuerberatung.